§ 1 Die
Hundeschule Rosemarie Karsten wird vertreten durch Rosemarie Karsten, wohnhaft am Südfriedhof 2, 59423 Unna.
§2 Der Vertrag
kommt mit der Entgegennahme des Vertrages durch die Hundeschule Rosemarie Karsten zustande. Dazu bedarf er keiner bestimmten Form.
§3 Das Ausbildungsangebot der Hundeschule Rosemarie Karsten umfasst Einzel-, sowie
Gruppenstunden/Kurse, wobei Theorie und Praxis anschaulich miteinander verknüpft sind. Zudem findet eine Einweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen des Hundes / der Hunde statt. Eine
Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten, in Einzelfällen auch 90 Minuten. Verspätungen/Fernbleiben des Kunden gehen
zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Nicht in
Anspruch genommene (Trainings-)Stunden innerhalb eines laufenden Kurses können
nicht nachgeholt oder ausgezahlt werden. Die Stunden verfallen; sie können auch
nicht hinten angehängt werden.
§4 Die Gebühren sind im voraus zu bezahlen. Bei Rücktritt nach
erfolgter Anmeldung zum Unterricht/Kurs oder Abbruch durch den
Teilnehmer, gleich aus welchen Gründen werden grundsätzlich keine Gebühren
rückerstattet. Bei unvorhersehbaren Ereignissen kann der Rücktritt durch die
Hundeschule Rosemarie Karsten ohne Fristeinhaltung erfolgen. Es erfolgt dann eine anteilige
Erstattung der erbrachten Zahlungen.
§5
Die
Zahlung der Gebühr für Einzelstunden erfolgt vor dem Termin per Überweisung auf
das Konto der Hundeschule Rosemarie Karsten oder bar bei Kursbeginn. Für den Fall, dass Einzelstunden vor Ort außerhalb von Unna stattfinden, werden zusätzlich € 0,35 Fahrtkosten pro gefahrenen
Kilometer für die An- und Abfahrt fällig.
§6 Sagt der Kunde
eine vereinbarte Einzelstunde nicht mindestens 72 Stunden vor Unterrichtsbeginn
in der Hundeschule Rosemarie Karsten ab, so hat der Kunde den vollen Stundensatz zu zahlen,
gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde
verhindert ist.
Die Einzelfallentscheidung behalte ich mir vor. §7 Der Kunde
versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend
haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde die entsprechenden Dokumante vorzuzeigen.
§8 Der Kunde versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
§9 Chronische
Erkrankungen sind vor Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls
verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige
Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten
Unterrichtsstunde zu informieren.
§10 Ebenfalls ist
die Hundeschule Rosemarie Karsten vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer
Hündin zu unterrichten.
§11 Der Trainer
ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht
auszuschließen.
§12 Eine Haftung
der Hundeschule Rosemarie Karsten für Personen- oder Sachschäden wird ausgeschlossen. Der
Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf
Veranlassung des Trainers handelt.
§13 Die
Hundeschule Rosemarie Karsten übernimmt keine Garantie für das Erreichen des
Ausbildungszieles. Die Ausbildung orientiert sich an den jeweiligen Bedürfnissen des
Kunden und den Möglichkeiten des Hundes in Abhängigkeit seiner Rasse, seines Alters, seines
Geschlechts und seiner körperlichen Voraussetzungen.
§14 Es können Foto- und
Videodokumentationen im Unterricht erfolgen. Diese darf die Hundeschule Rosemarie Karsten
für ihre Zwecke verwenden und auf der Homepage veröffentlichen.
§15 Der Kunde
wurde darüber belehrt, dass die durch die Hundeschule Rosemarie Karsten vermittelten
Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Trainingsstunden Erfolg haben können.
§16 Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge.